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2007-08: Hundeverhalten + Kommunikation
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0 4 . / 0 5 . A U G U S T 2 0 0 7 - P R A X I S - S E M I N A R
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REFERENTIN: Dr. Barbara Schöning Fachtierärztin, Autorin, ehem. Präsidentin Tierärztekammer Hamburg
TEILNEHMER: max. 20 Teilnehmer, bis zu 5 Hunde können in's Seminar eingebunden werden
SEMINARINHALT: Theorie zu Ausdrucksverhalten und Kommunikation von Hunden I + II Ausdrucksverhalten bei Stress, Angst und Unsicherheit Übersprungshandlungen und andere Verhaltenselemente, um Konflikte zu deeskalieren Hundeausbildung und Ausdrucksverhalten Kommunikation Hund-Mensch + Mensch-Hund praktisch (Bilder, Videos und mitgebrachte Hunde) Praxis im Erkennen des Ausdrucksverhaltens
VERANSTALTUNGSORT: Raum Hamburg-Harburg (Bekanntgabe folgt über die Homepage der Hundeschule Harburg)
ANMELDESCHLUß: Freitag, 27.07.2007
KOSTEN: EUR 150.--/Team (Kunden der HSH erhalten 10 % Ermäßigung)
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A N M E L D E F O R M U L A R " H U N D E V E R H A L T E N + K O M M U N I K A T I O N "
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A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
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Leistungsbeschreibung Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Semianrbeschreibung oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von der Hundeschule Harburg. Die im Prospekt und/oder in der Teilnahmebestätigung enthaltenen Angaben sind bindend. Die Hundeschule Harburg, fortan Organisator genannt, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung der Seminarausschreibung zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evt. eingezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen. Der Organisator behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor. Der Organisator ist jedoch bemüht, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen. Der Teilnehmer kann eventuelle Gewährleistungsansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der Leistung (z.B. Hotelinhaber) geltend machen. Der Organisator haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen.
Abschluß des Vertrages (Anmeldung) Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Organisator den Abschluß des Vertrages rechtsverbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluß wird der Organisator dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung aushändigen.
Bezahlung Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig. Wir behalten uns vor, die Plätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs zu vergeben.
Rücktritt durch den Teilnehmer Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator. Im Falle des Rücktrittes kann der Organisator Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Stornierungskosten betragen: - bis 6 Wochen vor Beginn: 10 % der Teilnahmegebühr. - bis 4 Wochen vor Beginn: 30 % der Teilnahmegebühr. - Bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Rücktritt durch den Organisator Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Ausfall des Kursleiters unter Erstattung des anteiligen Teilnahmepreises.
Haftung des Organisators Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden.
Mitwirkungspflichten Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Organisator zu erfolgen, andernfalls sind jedwege Ansprüche ausgeschlossen.
Verjährung von Ansprüchen Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bedingungen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Gerichtsstand Gerichtsstand ist Hamburg.
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2007-06: Krankheiten + Verhaltensprobleme | Archiv
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