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Gehorsamsprüfung

Nächster Prüfungstermin Anfang April, Anmeldung erforderlich  
* * * * * * * * * * * * A N M E L D E - F O R M U L A R * * * * * * * * * * * 


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G E P R Ü F T   W E R D E N 

Leinenführigkeit
Sitz
Platz
Steh
Bleib
Freilauf, Kommen auf Ruf
sowie das Verhalten des Hundes in verschiedenen Begegnungssituationen


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E R F O R D E R L I C H E   A N G A B E N   U N D   U N T E R L A G E N 

Zur Durchführung der Gehorsamsprüfung durch einen Sachverständigen für die Befreiung von der Anleinpflicht müssen folgende Angaben bzw. Unterlagen mitgebracht werden:

Personalausweis oder Paß mit Meldebestätigung
Mikrochip-Nr.
Steuer-Nummer bzw. Anmelde-Bestätigung der Ordnungsbehörde
Bescheinigung Ihres Haftpflichtversicherers über das Bestehen der Haftpflichtversicherung
Rasse, Größe (Schulterhöhe), Geschlecht und Geburtsdatum Ihres Hundes
Geld für Prüfungsdurchführung und ggf. behördliche Gebühren

Sie müssen die Anmeldung im Zentral-Register nicht persönlich vornehmen, sondern können dies auch durch den Sachverständigen erledigen lassen.



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B E H Ö R D L I C H E   G E B Ü H R E N 

Anmeldung im Zentral-Register:

10.00 € bei einer Anmeldung über das Internet (www.gateway.hamburg.de)
20.00 € bei einer Anmeldung im Kundenzentrum, im Verbraucherschutzamt oder beim Sachverständigen. Die Gebühr kann um die Hälfte reduziert werden, wenn Sie aus sozialen Gründen ganz oder teilweise gemäß § 11 Absätze 1 bis 3 Hundesteuergesetz von der Hundesteuer befreit sind. Wenn Sie die Gebührenermäßigung in Anspruch nehmen wollen, bringen Sie bitte bei der Anmeldung den aktuellen Bescheid der Hundesteuerstelle mit

Befreiung von der Anleinpflicht:

18 Euro bei Beantragung im Verbraucherschutzamt
9 Euro über den Sachverständigen im Rahmen der Gehorsamsprüfung. Dabei Familien (im selben Haushalt): unabhängig von der Anzahl der Personen 18 Euro



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D I E   B E F R E I U N G   V O N   D E R   A L L G E M E I N E N   A N L E I N P F L I C H T 

erhalten Sie, wenn Sie nachgewiesen haben, daß Sie Ihren Hund im Alltag unter Kontrolle haben und so führen können, daß von ihm keine Gefahren oder erheblichen Belästigungen für andere ausgehen. Nach der Befreiung dürfen Sie Ihren Hund überall dort, wo keine "besonderen" Anleinpflichten und keine Mitnahmeverbote gelten (siehe unten sowie unter Freilauf HH), unangeleint führen. Zusätzlich werden künftig in öffentlcihen Grün- und Erholungsanlagen bestimmte Wege, Pfade und Rasenflächen ausgeschildert werden, auf denen Sie Ihren Hund nach der Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht frei laufen lassen dürfen.

Wenn Sie die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht wollen, können Sie

- mit Ihrem Hund die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung ablegen

- oder nachweisen, daß Sie eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben

- oder belegen, daß Ihr Hund aus gesundheitlichen Gründen keine Prüfung ablegen kann.


Die Regelungen für gefährliche Hunde finden Sie HIER



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